Beglaubigte Übersetzung: Was ist das?

Und wer darf solch eine Übersetzung überhaupt anfertigen? Und ist eine bestätigte Übersetzung das gleiche? Ist Dolmetschen per Telefon möglich?

Antworten und Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung wurde von einem „gerichtlich zugelassenen Übersetzer“ angefertigt. Sie wird von Behörden, Ämtern und anderen Stellen als offizielles Dokument anerkannt. Für eine gerichtliche Zulassung muss ein Übersetzer besondere Qualifikationen nachweisen.

Wer darf beglaubigte Übersetzungen erstellen?

Eine beglaubigte Übersetzung darf nur von einem Übersetzer angefertigt werden, der von einem zuständigen Landgericht beeidigt worden ist. Je nach Bundesland wird auch oft von öffentlich bestellt oder ermächtigt gesprochen. Für eine Ermächtigung muss ein Übersetzer seine fachliche Befähigung und persönliche Eignung nachweisen. Eine zentrale Plattform zur Information über die amtlich zugelassenen Übersetzter ist die Datenbank der Landesjustizverwaltungen.

Die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung bestätigt der Übersetzer mit einem Bestätigungsvermerk, seinem Stempel und seiner Unterschrift. Für die Beurteilung der Echtheit sowie die inhaltliche Richtigkeit des Dokuments ist er nicht zuständig.

Wo werden meine Übersetzungen anerkannt?

Alle Behörden und öffentlichen Einrichtungen bundesweit erkennen meine Übersetzungen an. Zu meinen Kunden gehören Privatpersonen, Notare und Rechtsanwälte sowie Unternehmen in ganz Deutschland und im deutschsprachigen Raum.

Beglaubigte oder bestätigte Übersetzung?

Je nach Bundesland werden solche Übersetzungen als „bestätigt“ oder „bescheinigt", im allgemeinsprachlichen Gebrauch auch als „beglaubigt“ bezeichnet. Inhaltlich handelt es sich um das gleiche.

Wie viel kostet eine Übersetzung meiner Dokumenten oder Texte?

Leider ist das nicht so einfach zu beantworten. Wie viel eine Übersetzung kostet, hängt ab von der Art des Textes, der Textlänge, dem Schwierigkeitsgrad und der Dringlichkeit. Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden sowie Ehefähigkeitszeugnisse übersetze ich ab einem Festpreis von 30 EUR. Meine vollständige Preisliste können Sie auf der Seite „Preise“ einsehen.

Wie kommt ein Auftrag zustande und wie geht es danach weiter?

Zunächst senden Sie mir Ihren Text oder Ihre Unterlagen per Post oder per E-Mail zu. Einfache Kopien reichen erst einmal aus. Gerne können Sie alles auch persönlich vorbeibringen. Einen Termin hierfür können wir telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Anhand Ihrer Dokumente bzw. Texte erstelle ich Ihnen dann ein individuelles Angebot mit Preis, Liefertermin und Zahlungsdetails. Sind Sie mit dem Angebot einverstanden, können Sie mich schriftlich oder per E-Mail auftragen. Oder Sie überlassen mir Ihre Originalunterlagen inkl. Ihrer Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen. Ihre persönlichen Daten behandle ich vertraulich. Ich benötige diese ausschließlich für die Auftragsabwicklung. Ist die Übersetzung fertig, dann erhalten Sie diese per Post oder per E-Mail oder Sie holen diese persönlich bei mir ab.

Original oder Kopie?

Das zu übersetzende Dokument müssen Sie in der Regel nicht im Original vorgelegen. Für die Erstellung einer beglaubigten Übersetzung reicht die Vorlage einer Fotokopie bzw. eines Scans meist aus. Einige Behörden bestehen in Einzelfällen darauf, dass die Dokumente direkt vom Original übersetzt werden. Fragen Sie hierzu am Besten bei der Stelle, bei der Sie die Übersetzung vorlegen sollen, nach.

Ist Dolmetschen per Telefon möglich?

Seit einigen Jahren gewinnt das sogenannte „Remote Interpreting“ zunehmend an Bedeutung. Der Bedarf an Ferndolmetschern ist vor allem jetzt – im Züge der Corona Krise – angestiegen und wird voraussichtlich auch in der Zukunft nicht nachlassen. Zur Überwindung von Sprachbarrieren – trotz der räumlichen Entfernung – eignet sich der Einsatz von Video- bzw. Telefondolmetschern sehr gut. Dolmetscher werden per Telefon oder per Videoübertragung zu einem Gespräch zugeschaltet. Wenn sich die Gesprächsteilnehmer an unterschiedlichen Orten befinden, erfolgt die Sprachmittlung in einer Telefonkonferenz, klassisch per Telefon oder per andere Applikationen wie Microsoft Teams, Skype oder ZOOM.

Das Ferndolmetschen eignet sich vor allem, wenn es sich um kurze Gespräche handelt. Auch bei kurzfristigen Aufträgen, wo ein geeigneter Dolmetscher innerhalb kürzester Zeit nicht persönlich hinzugezogen werden kann, ist das „Remote Interpreting“ eine gute Alternative. Ein weiterer Vorteil ist die Einsparung der Anfahrtszeiten (und der damit verbundenen Kosten). Zu beachten sind allerdings auch die Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Missverständnisse aufgrund von fehlender persönlicher Kommunikation, Übertragungsqualität, Kameraperspektive). Finden Gespräche in lauter Umgebung oder mit mehreren Teilnehmern statt bzw. erfolgt die Verdolmetschung in konfliktbeladenen oder komplexen Gesprächssituationen, muss abgewogen werden, welche Methode am besten geeignet ist.