Übersetzung amtlicher Dokumente und von Fachtexten deutsch-polnisch:

Serviceorientiert. Professionell. Passgenau.

Übersetzungsleistungen

Beglaubigte Übersetzungen

amtliches Dokument polnisch mit Stempel und Stift

Ämter und Behörden verlangen beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten, die für amtliche Zwecke benötigt werden. Dazu gehören typischerweise Urkunden (z.B. Eheurkunde, Geburtsurkunde), Zertifikate und Zeugnisse (z.B. Reifezeugnis, Diplom).

Als ermächtigte Übersetzerin für die polnische Sprache bin ich dazu berechtigt, Ihre amtlichen Dokumente aus dem Polnischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Polnische zu übersetzen.

Alle Behörden und öffentlichen Einrichtungen bundesweit erkennen meine Übersetzungen an. Die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzung bestätige ich mit einem Bestätigungsvermerk, meinem Stempel und meiner Unterschrift.

Fachübersetzungen

Auszug polnische Übersetzung, Schriftstück mit Bleistift

Gerne übersetze ich Ihre Texte aus folgenden Fachgebieten präzise, stilgerecht und fachlich korrekt:

  • Recht und Verwaltung (z. B. Vertrag, Gerichtsurteil, AGB, Bescheid)
  • Wirtschaft (z.B. Handelsregisterauszug, Finanzbericht, Geschäftsplan)
  • Personalwesen und Steuern (z.B. Steuererklärung).

Dabei liefere ich keine bloße Wort-für-Wort-Übersetzung, sondern stelle sicher, dass Terminologie und Stil exakt der jeweiligen Branche entsprechen. Zu meinen Kunden zählen u. a. Bau- und Logistikunternehmen, Anwälte sowie Notare. Mein Fokus liegt häufig auf dem Insolvenz-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht.

Dolmetscherleistungen

Auszug polnische Übersetzung, Schriftstück mit Bleistift

 

Als beeidigte Dolmetscherin für die polnische Sprache, dolmetsche ich gerne für private Anlässe wie Standesamt, Notartermine, Immobiliengeschäfte.

Für Geschäftskunden biete ich Dolmetschen auf Messen, Veranstaltungen sowie bei Geschäftsverhandlungen an – auf Wunsch auch als Online-Dolmetschen (Remote Interpreting).

Bei notariellen Beurkundungen unterstütze ich Sie als Sprachmittlerin bei der Gesellschaftsgründung, Umgestaltung, Registereintragung und anderen Angelegenheiten aus dem Gesellschaftsrecht und darüber hinaus.

Beglaubigte Übersetzungen: Preise

Die Preise für eine beglaubigte Übersetzung oder eine Übersetzung eines Fachtextes berechnen sich nach deren Länge, Schwierigkeitsgrad und Dringlichkeit. Die Übersetzung von Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden und Ehefähigkeitszeugnissen sowie Zeugnissen biete ich zum Pauschalpreis ab 65 EUR an.

Beglaubigte Übersetzungen: Was Sie wissen sollten

Behörden und Einrichtungen wie Bürgeramt, Standesamt, Gerichte, Notare oder Hochschulen möchten gerne alle wichtigen Unterlagen in der entsprechenden Amtssprache vorliegen haben – und zwar in Form einer beglaubigten Übersetzung. Aber was ist eine beglaubigte Übersetzung eigentlich? Und wer darf sie anfertigen?

Über mich

Ich bin staatlich geprüfte und für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigte Übersetzerin und allgemein beeidigte Dolmetscherin für die polnische Sprache. Sie finden mich in Berlin-Charlottenburg, ich bin aber auch bundesweit tätig.

Ich bin in Polen geboren und aufgewachsen. Mein Studium der Internationalen Beziehungen schloss ich an der Universität Breslau ab. Anschließend studierte ich Deutsch und Personalwesen in Großbritannien. An der Universität Warschau absolvierte ich schließlich erfolgreich mein Aufbaustudium für juristisches und gerichtliches Übersetzen/Dolmetschen. Seit 2010 lebe und arbeite ich in Deutschland.

Seit 2019 bin ich Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ).

Logo Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ)

Sie können mich auch in Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank verifizieren. 

Wer darf sich ermächtigte Übersetzerin nennen? Erfahren Sie mehr über beglaubigte Übersetzungen.

Kontakt

Fordern Sie noch heute ein Angebot für eine beglaubigte Übersetzung in deutsch-polnisch oder für eine Übersetzung eines Fachtextes an. Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie mein Kontaktformular. Ich beantworte gerne all Ihre Fragen.

Referenzen

"Agata! Mehr als Dolmetschen. Mit großer fachlichen Kenntnis und emotionaler Kompetenz begleitete uns Agata durch die Wirren der Bürokratie und hat ganz ausgezeichnete Arbeit geleistet. Für mündliche Weisungen und schriftliche Dokumente fanden sich treffliche Worte auch juristisch anspruchsvolle Auskleidungen. Immer gerne. Immer wieder. Merci Agata."

Tom Brinkmann, Berlin

Sie haben uns vertraut

 


OHH
Ostsee Hanse Holding GmbH

 

FAQ

1Was kostet eine beglaubigte Übersetzung einer polnischen Geburtsurkunde ins Deutsche?
Die exakten Kosten hängen von der Art des Textes, der Länge, dem Schwierigkeitsgrad und der Dringlichkeit ab. Standardisierte Dokumente wie Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden sowie Ehefähigkeitszeugnisse übersetze ich zu einem transparenten Pauschalpreis ab 65 EUR. Dabei wird zwischen zwei Dokumentenarten unterschieden: - Odpis skrócony (gekürzte Urkunde): Deckt in der Regel den günstigen Pauschalpreis ab. - Odpis zupełny (vollständige Urkunde): Enthält zusätzliche handschriftliche Vermerke und Randvermerke. - Für Fachtexte (Verträge, Urteile) erstelle ich Ihnen gerne ein individuelles Festpreisangebot.
2Wird die beglaubigte Übersetzung von Agata Zinner von den Behörden bundesweit anerkannt?
Ja, uneingeschränkt. Da ich als Übersetzerin für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigt und in der zentralen Plattform der Landesjustizverwaltungen registriert bin, besitzen meine beglaubigten Übersetzungen bundesweite Rechtsgültigkeit. Zu meinen Kunden gehören Privatpersonen, Justiz, Standesämter, Bürgerämter, Notare, Rechtsanwälte sowie Unternehmen in ganz Deutschland und im deutschsprachigen Raum.
3Wie läuft die beglaubigte Übersetzung meiner polnischen Dokumente ab?
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4Ist ein beeidigter Dolmetscher für Polnisch bei einem Notartermin in Berlin gesetzlich vorgeschrieben?
Gemäß § 16 des deutschen Beurkundungsgesetzes (BeurkG) muss zwingend ein Dolmetscher hinzugezogen werden, wenn eine der beteiligten Parteien der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Der Notar darf eine Urkunde andernfalls nicht verlesen oder unterzeichnen lassen. Die Hinzuziehung einer allgemein vereidigten Dolmetscherin stellt sicher, dass alle rechtlichen Konsequenzen, Pflichten und Klauseln des Vertrags vollständig verstanden werden, wodurch das Rechtsgeschäft rechtssicher und unanfechtbar wird.
5Bei welchen notariellen Angelegenheiten in Berlin unterstützt Agata Zinner als polnische Dolmetscherin?
Ich begleite Privatpersonen, Unternehmer und Investoren bei einer Vielzahl von Notarterminen in Berlin. Zu den Schwerpunkten gehören: Immobilienrecht: Kaufverträge für Wohnungen, Häuser oder Grundstücke sowie Grundschuldbestellungen. Gesellschaftsrecht: Gründung von Unternehmen (z.B. GmbH, UG), Anteilskäufe oder Satzungsänderungen. Familien- und Erbrecht: Eheverträge, Testamente, Erbauseinandersetzungen und Generalvollmachten.
6Welche Vorbereitungen sind für einen Dolmetschertermin beim Notar erforderlich?
Für einen reibungslosen Ablauf benötigt die Dolmetscherin vorab den offiziellen Vertragsentwurf des Notariats (umowa in spe bzw. Entwurf der Notarurkunde). Die rechtzeitige Bereitstellung dieses Entwurfs ermöglicht eine gründliche terminologische Vorbereitung auf die spezifischen juristischen Formulierungen des Falls. Die Terminabsprache sollte idealerweise erfolgen, sobald Sie den konkreten Terminvorschlag vom Notariat erhalten haben.
7Ist das Dolmetschen auch per Telefon oder Video (Remote Interpreting) möglich?
Ja, das sogenannte „Remote Interpreting“ (Ferndolmetschen) per Telefonkonferenz oder über Videoplattformen wie Microsoft Teams, Skype und ZOOM ist problemlos möglich. Diese Methode bietet deutliche Vorteile bei kurzen Gesprächen, Verhandlungen oder sehr kurzfristigen Einsätzen, da Anfahrtszeiten und die damit verbundenen Kosten entfallen. Zu beachten sind jedoch technische Einschränkungen (Übertragungsqualität, fehlende visuelle Nuancen). Bei komplexen, konfliktbeladenen oder lautstarken Gesprächssituationen (sowie bei vielen klassischen Notarterminen, bei denen eine physische Präsenz gesetzlich gefordert ist) muss im Vorfeld abgewogen werden, ob eine persönliche Anwesenheit vor Ort die sicherere Alternative ist.