Übersetzung amtlicher Dokumente und von Fachtexten deutsch-polnisch:
Serviceorientiert. Professionell. Passgenau.
Übersetzungsleistungen
Beglaubigte Übersetzungen
Ämter und Behörden verlangen beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten, die für amtliche Zwecke benötigt werden. Dazu gehören typischerweise Urkunden (z.B. Eheurkunde, Geburtsurkunde), Zertifikate und Zeugnisse (z.B. Reifezeugnis, Diplom).
Als ermächtigte Übersetzerin für die polnische Sprache bin ich dazu berechtigt, Ihre amtlichen Dokumente aus dem Polnischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Polnische zu übersetzen.
Alle Behörden und öffentlichen Einrichtungen bundesweit erkennen meine Übersetzungen an. Die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzung bestätige ich mit einem Bestätigungsvermerk, meinem Stempel und meiner Unterschrift.
Fachübersetzungen
Sie können sich gern an mich mit Übersetzungen aus den folgenden Fachgebieten wenden:
- Recht und Verwaltung (z. B. Vertrag, Gerichtsurteil, AGB, Bescheid)
- Wirtschaft (z.B. Handelsregisterauszug, Finanzbericht, Geschäftsplan)
- Personalwesen und Steuern (z.B. Steuererklärung).
Dolmetscherleistungen
Als allgemein beeidigte Dolmetscherin für die polnische Sprache, dolmetsche ich gerne für Sie Ihre privaten Anlässe, wie z.B. Standesamt, Notartermine, Immobiliengeschäfte usw.
Für Geschäftskunden biete ich Dolmetschen auf Messen, Veranstaltungen, bei Geschäftsverhandlungen und -gesprächen an. Auch als Telefon- und Video-Dolmetschen (Remote Interpreting).
Bei Ihren notariellen Beurkundungen unterstütze ich Sie in meiner Funktion als Sprachmittlerin bei der Gesellschaftsgründung, Umgestaltung, Registereintragung und anderen Angelegenheiten aus dem Gesellschaftsrecht.
Beglaubigte Übersetzungen: Preise
Die Preise für eine beglaubigte Übersetzung oder eine Übersetzung eines Fachtextes berechnen sich nach deren Länge, Schwierigkeitsgrad und Dringlichkeit. Die Übersetzung von Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden sowie Ehefähigkeitszeugnissen biete ich zum Pauschalpreis ab 40 EUR an.
Beglaubigte Übersetzungen: Was Sie wissen sollten
Behörden und Einrichtungen wie Bürgeramt, Standesamt, Gerichte, Notare oder Hochschulen möchten gerne alle wichtigen Unterlagen in der entsprechenden Amtssprache vorliegen haben – und zwar in Form einer beglaubigten Übersetzung. Aber was ist eine beglaubigte Übersetzung eigentlich? Und wer darf sie anfertigen?Über mich

Ich bin in Polen geboren und aufgewachsen. Mein Studium der Internationalen Beziehungen schloss ich an der Universität Breslau ab. Anschließend studierte ich Deutsch und Personalwesen in Großbritannien. An der Universität Warschau absolvierte ich schließlich erfolgreich mein Aufbaustudium für juristisches und gerichtliches Übersetzen/Dolmetschen. Seit 2010 lebe und arbeite ich in Deutschland.
Seit 2019 bin ich Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ).

Wer darf sich ermächtigte Übersetzerin nennen? Erfahren Sie mehr über beglaubigte Übersetzungen.
Kontakt
Fordern Sie noch heute ein Angebot für eine beglaubigte Übersetzung in deutsch-polnisch oder für eine Übersetzung eines Fachtextes an. Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie mein Kontaktformular. Ich beantworte gerne all Ihre Fragen.Kantstraße 92, 10627 Berlin