Der Kauf einer Eigentumswohnung in Berlin-Mitte, der Erwerb eines Einfamilienhauses im Berliner Umland oder die Gründung einer eigenen Gesellschaft (GmbH): Notarielle Beurkundungen sind Meilensteine im Leben. Wenn eine der beteiligten Parteien die deutsche Sprache jedoch nicht perfekt beherrscht, entstehen schnell rechtliche Unsicherheiten. Um Missverständnisse zu vermeiden und die Gültigkeit des Vertrags rechtssicher abzusichern, greift hier der deutsche Gesetzgeber strikt ein.
Viele polnische Staatsbürger in Berlin fragen sich: Reicht es, wenn ein zweisprachiger Freund den Notartermin begleitet? Wann ist der Einsatz einer offiziell beeidigten Dolmetscherin für Polnisch gesetzlich vorgeschrieben? Dieser Leitfaden klärt die rechtlichen Grundlagen und zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Notartermin in Berlin optimal vorbereiten.
In Deutschland ist die Amtssprache für Notare und Behörden gemäß § 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) Deutsch. Für den sensiblen Prozess der notariellen Beurkundung regelt das Beurkundungsgesetz (BeurkG) im § 16 unmissverständlich, wie bei Sprachbarrieren zu verfahren ist:
§ 16 Abs. 1 BeurkG (Auszug): > „Ist eine Person, die an der Beurkundung beteiligt ist, nach den Feststellungen des Notars der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig, so soll die Niederschrift ihm übersetzt werden. […] Zur Übersetzung soll ein Dolmetscher zugezogen werden, es sei denn, dass der Notar selbst oder ein Notarvertreter oder ein Zeuge, der bei der Beurkundung mitwirkt, die Sprache beherrscht…“
Der entscheidende Faktor ist hierbei das Urteil des amtierenden Notars. Bemerkt dieser während des Termins, dass der polnische Käufer den juristischen Details des deutschen Vertragstextes (z. B. Belastungsvollmachten, Auflassungsvormerkungen oder Gewährleistungsausschlüssen) nicht vollumfänglich folgen kann, muss er die Beurkundung abbrechen, sofern kein qualifizierter Dolmetscher anwesend ist.
Als allgemein beeidigte Dolmetscherin für die polnische Sprache (bestellt durch die Präsidentin des Landgerichts Berlin) bin ich in diesem Moment das rechtliche Bindeglied: Ich bürge mit meinem Eid für die treue und gewissenhafte Übertragung des gesprochenen und geschriebenen Wortes. Ohne diese beeidigte Mitwirkung ist das gesamte Rechtsgeschäft im Nachhinein anfechtbar und somit unwirksam.
In meiner täglichen Praxis in den Berliner Notariaten treten vor allem drei Konstellationen auf, in denen die Hinzuziehung einer beeidigten Polnisch-Dolmetscherin unerlässlich ist:
Nutzen Sie diese Checkliste, um böse Überraschungen oder Terminabsagen beim Notar proaktiv zu verhindern. (Tipp: Sie können sich diese Checkliste am Ende des Beitrags auch bequem als interaktives PDF herunterladen!)
[Sprachkenntnisse ehrlich einschätzen: Sprechen und verstehen Sie juristisches Deutsch fehlerfrei? Wenn nein, informieren Sie den Notar frühzeitig, dass Sie eine Dolmetscherin hinzuziehen.
[Notariat rechtzeitig informieren: Teilen Sie dem Berliner Notariat den Namen und die Bestellungsdaten der allgemein beeidigten Dolmetscherin vorab mit, damit diese im Urkundenentwurf namentlich erfasst werden kann.
[Vertragsentwurf vorab übermitteln: Senden Sie mir den Entwurf des Kaufvertrags oder der Gründungsurkunde mindestens 3–5 Tage vor dem Termin zu. Dies ermöglicht eine präzise Vorbereitung auf spezifische Vertragsklauseln.
[Gültige Ausweisdokumente bereithalten: Zum Notartermin müssen alle Parteien (und auch die Dolmetscherin) gültige Personalausweise oder Reisepässe im Original vorlegen.
Beglaubigte Übersetzungen von Vorurkunden prüfen: Werden für den Termin polnische Heirats- oder Geburtsurkunden benötigt? Diese müssen vorab von einer ermächtigten Übersetzerin übersetzt und gestempelt sein.
Der Ablauf beim Notardolmetschen ist unkompliziert, erfordert jedoch eine koordinierte Terminabsprache:
Verlassen Sie sich nicht auf Laien-Übersetzungen, wenn es um Ihre rechtliche und finanzielle Sicherheit geht. Nutzen Sie mein Formular, um die Verfügbarkeit für Ihren Wunschtermin direkt zu prüfen und sich gleichzeitig die kostenlose PDF-Checkliste für Ihren Notartermin zu sichern.
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